Das SG Mainz entschied, dass für eine Halloween-Party in Räumlichkeiten einer Universität kein Versicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung besteht (Az. S 14 U 45/17).
Themenbereiche
- Blickpunkt (104)
- DATEV RSS Feeds (1)
- Lohnbüro aktuell (76)
- Steuerkanzlei Scheiber (22)
- Steuern und Recht aktuell (11.370)
- Tendenzen und Perspektiven (108)
- TOP – Themen (252)
- TRIALOG – Der Unternehmerblog (684)
- UNION Aktuell (10)
Neueste Kommentare